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... für Schwerhörige im Münsterland

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Hörgeräteversorgung

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15 Tipps auf dem Weg zum Hörgerät

  1. Gehen Sie zum Hals-Nasen-Ohrenarzt, sobald Sie einen Hörverlust vermuten.
  2. Mit der Kopie der ärztlichen Verordnung gehen Sie zum Hörgeräteakustiker, um sich unverbindlich und kostenlos beraten zu lassen. Tipp: Nutzen Sie die aktuellen Angebote der Akustiker zum unverbindlichen Probetragen von Hörgeräten. 
  3. Nehmen Sie zur Unterstützung Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe für Schwerhörige in ihrer Nähe auf.
  4. Besprechen Sie mit dem Akustiker, welche Anforderungen die Hörgeräte erfüllen müssen und wie lange sie diese probeweise tragen dürfen. Bitte unbedingt ein Hörgerät mit eingebauter T-Spule aussuchen. Achtung: Sehr kleine Hörgeräte verfügen oft leider nicht über den Vorteil einer eingebauten T-Spule und eines Audioeingangs.
  5. Geben Sie die ärztliche Verordnung ab, wenn Sie sich für einen Akustiker entschieden haben.
  6. Nehmen Sie sich viel Zeit zum Testen. Erst wenn Sie mit der Einstellung der Hörgeräte zufrieden sind, beenden Sie die Testphase. Jedes Hörgerät dürfen einige Wochen probeweise tragen, bevor Sie sich für ein Hörgerät entscheiden.
  7. Testen Sie verschiedene Hörgeräte und notieren Sie sich die Besonderheiten, Vor-und Nachteile und die Höreindrücke der einzelnen Modelle.
  8. Zwei zuzahlungsfreie Hörgeräte, die dem aktuellen technischen Standard entsprechen, sollten Sie  ernsthaft testen und vom Akustiker dokumentieren lassen. Ebenso das Sprach-Audiogramm mit Unbehaglichkeitsschwelle. Unterschreiben Sie niemals die Vereinbarung: „Der Kunde verzichtet auf die Erprobung eigenanteilsfreier Hörsysteme und wünscht diesbezüglich kein weiteres Angebot". Achten Sie während der Testphase darauf keinen Kaufvertrag oder Antrag zur Versorgung zu unterschreiben.
  9. Lassen Sie sich unbedingt die T-Spule im Hörgerät vom Akustiker aktivieren! Die T-Spule ermöglicht ein besseres Sprachverständis in öffentlichen Räumlichkeiten, die mit induktiver Höranlage ausgesattet sind.
  10. Das teuerste Hörgerät ist nicht immer für Sie auch das Beste.
  11. Achtung: Bei Hörgeräten, die teurer sind als der Festbetrag der Krankenkasse, wird Ihnen der Akustiker den Differenzbetrag in Rechnung setzen. Auch zukünftige Reparaturen sind dann zuzahlungspflichtig!
  12. Wenn Sie sich für Hörgeräte entschieden haben, reichen Sie den Kostenvoranschlag mit der Dokumentation aller getesteten Hörgeräte ein z.B bei der
           -  Krankenkasse
           -  gesetzlichen Rentenversicherung
           -  Agentur für Arbeit
           -  Gesetzlichen Unfallversicherung oder beim zuständigen Rehabilitationsträger bei anerkannter Lärmerkrankung
  13. Kaufen Sie die Hörgeräte erst, wenn Sie eine rechtsmittelfähigen Bescheid des Kostenträgers bekommen haben. 
  14. Bei Ablehnung legen Sie Widerspruch ein. Weisen Sie die Krankenkasse bzw. Rentenversicherung darauf hin, dass Sie sich die Hörgeräte notfalls selbst beschaffen und die Erstattung der Kosten nachträglich beantragen.
  15. Unterschreiben Sie beim Akustiker nicht den Satz „Auf Erstattungsansprüche gegenüber meinem Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung usw.) verzichte ich " Bitte unbedingt ergänzen : Auf Erstattungsansprüche ... verzichte ich nicht.
Die vorliegenden Flyer "15 Tipps auf dem Weg zum Hörgerät" ist eine unverbindliche Empfehlung!
 
 Weitere Informationen siehe: Deutscher Schwerhörigenbund (DSB) 

 

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